Antrag auf Befreiung/Reduktion - formapsy
Antrag auf Befreiung/Reduktion
Gemäss Art. 43 Befreiung und Reduktion der Fortbildungsreglementierung FSP gilt:
- Das Mitglied kann bei der Geschäftsstelle der FSP die Befreiung von der Fortbildungspflicht beantragen, namentlich wenn es
- seinen Wohnsitz für mindestens ein Jahr ins Ausland verlegt;
- unter einer länger andauernden Krankheit leidet;
- Militär- oder Zivildienst leistet;
- Mutter- oder Vaterschaftsurlaub bezieht;
- längere Zeit erwerbslos ist.
- Liegt die Berufstätigkeit unter 50%, kann das Mitglied mit einem schriftlichen Gesuch an die Geschäftsstelle die Reduktion der Fortbildungspflicht für den entsprechenden Zeitraum auf 50% beantragen.
- Die Befreiung von oder die Reduktion der Fortbildungspflicht dauert solange, wie der Grund für die Befreiung oder die Reduktion vorliegt.
- Die im Rahmen einer von der FSP anerkannten oder vom Bund akkreditierten postgradualen psychologischen Weiterbildung geleisteten Stunden können als Fortbildung angerechnet werden.
Für das Fortbildungszertifikat ist immer ein Zeitraum von drei Jahren relevant. Wir prüfen die Fortbildungen der letzten drei Jahre bis zum heutigen Datum (bzw. Datum des Zertifikatantrags). Bitte reichen Sie nur Reduktions-/Befreiungsanträge der Fortbildungspflicht innerhalb des obengenannten relevanten Zeitraums ein.
Wer während der dreijährigen Fortbildungsperiode eine Reduktion geltend macht (z.B. Auslandaufenthalt, Mutterschaftsurlaub etc. gemäss Weiterbildungsreglementierung FSP), darf die Corona-Reduktion nicht kumulieren. Wer z.B. 2019 und 2020 nicht berufstätig war und damit in diesen beiden Jahren von der Fortbildungspflicht befreit ist, darf die Corona-Reduktion für das Jahr 2020 nicht verwenden
Im Jahr 2020 sind aufgrund der Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie viele Veranstaltungen abgesagt worden. Die FSP hat deshalb die Fortbildungspflicht für das Jahr 2020 um die Hälfte reduziert. Weiteres dazu finden Sie hier.
- Für FSP-Mitglieder (Aufnahme vor 1. September 2020): Der entsprechende Nachweis ist bereits auf Ihrem Konto unter "Nachweise" hinterlegt.
- Für FSP-Mitglieder (Aufnahme nach 1. September 2020): Erstellen Sie auf der Plattform einen Nachweis als Reduktion und belegen Sie diesen mit folgendem Dokument: Corona-Reduktion
Im Jahr 2021 sind aufgrund der Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie viele Veranstlatung abgesagt worden. Die FSP hat deshalb die Fortbildungspflicht für das Jahr 2021 um die Hälfte reduziert. Erstellen Sie dafür auf der Plattform einen nachweis als Reduktion und belegen Sie diesen mit folgendem Dokument: Corona-Reduktion